Abgabe des Haustrunks im Brauereigewerbe

Nicht nur unentgeltlich sondern auch verbilligt abgegebenes Bier zur Konsumation außerhalb des Betriebes kann steuerfrei belassen werden. Unverändert bleibt, dass alle übrigen Getränke nur im Fall des Verbrauchs im Betrieb steuerfrei sind. Das Bier darf allerdings nicht weiterverkauft werden bzw nur in solchen Mengen abgegeben werden, die einen Verkauf ausschließen.

Quelle: ÖGWT

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