EuGH: Grenzüberschreitende Übertragung finaler Verluste doch möglich

In seinem am 21. Februar 2013 ergangenen Urteil in der Rs A Oy (C-123/11) gelangte der EuGH zur Erkenntnis, dass die grenzüberschreitende Übertragung von steuerlichen Verlustvorträgen bei Vorliegen finaler Verluste in Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit unionsrechtlich geboten ist. Danach müssen finale Verluste ausländischer Tochtergesellschaften im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft unter denselben steuerlichen Bedingungen übergehen, wie dies bei Verlusten von inländischen Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft der Fall ist.

Quelle: ÖGWT

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