Änderung des DBA mit Liechtenstein

Das Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein zur Legalisierung von unversteuerten Geldern wurde bereits am 20. März 2013 im österreichischen Parlament beschlossen. Das Genehmigungsverfahren in Liechtenstein ist noch offen. Gleichzeitig wurde auch das Abänderungsprotokoll zumbestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein genehmigt. Das Pro­tokoll enthält ua eine Vereinbarung für eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe, die ja aus österreichischer Sicht Voraussetzung für diverse Steuervergünstigungen ist (zB Steuerauf­schub bei Wegzug aus Österreich). Die Dividendenbesteuerung wird ebenfalls neu geregelt. Für Schachteldividenden (Beteiligung von mindestens 10% während eines ununterbro­chenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten) sollen künftig keine Quellensteuern mehr anfal­len. In allen anderen Fällen beträgt das Besteu­erungsrecht des Quellenstaats 15%. Das Quellen­besteuerungsrecht an Zinsen soll künftig aus­schließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen. Personen, die ausschließlich der Mindestertrags­steuer in Liechtenstein unterliegen (zB Privat­vermögensstrukturen - PVS), sollen als nicht im Fürstentum Liechtenstein ansässig angesehen werden und können daher die Bestimmungen des DBA nicht in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen sollen erstmals ab dem Steuerjahr 2014 wirksam werden.

Quelle: ÖGWT

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