Unionsrechtliches Gebot der Verzinsung von zuviel gezahlter Umsatzsteuer

Der Europäische Gerichtshof hat unlängst entschieden, dass Steuerpflichtigen, die einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag entrichtet haben, der vom betreffenden Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen die Mehrwertsteuervorschriften der Union erhoben wurde, diesen verzinst zurückerstattet erhalten müssen. Ob der Steuerbetrag nach einer Regelung über die einfache Verzinsung, einer Zinseszinsregelung oder nach einer anderen Regelung zu verzinsen ist, ist nach nationalem Recht unter Beachtung der Effektivität und der Äquivalenz zu bestimmen.

Im österreichischen Rechtsbereich gibt es für die Verzinsung von zu viel bezahlten Umsatzsteuern derzeit nur die Regelung über die Berufungszinsen, welche auch erst seit 1.1.2012 in Kraft getreten ist. Aufgrund der Direktwirkung des Unionsrechts ist davon auszugehen, dass Umsatzsteuerrückerstattungen auch für Zeiträume vor dem 1.1.2012 zumindest mit den Prozentsätzen der Berufungszinsen erstattet werden müssen.

Quelle: ÖGWT

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