Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstautos ab 1.3.2014

Wie von der Koalitionsregierung bereits im Arbeitsübereinkommen angekündigt, wird der Höchstwert für den Sachbezug für Dienstautos ab 1. März 2014 von bisher 600 € auf 720 € pm angehoben [1]. Werden durchschnittlich pro Monat höchstens 500 km privat gefahren, sind künftig maximal 360 € pm als Sachbezug anzusetzen. Betroffen von der Erhöhung sind Dienstautos mit Anschaffungskosten über 40.000 €. Bei Anschaffungskosten bis 48.000 € ist der neue Sachbezugswert mit 1,5 % bzw 0,75 % der Anschaffungskosten zu berechnen. Bei Anschaffungskosten ab 48.000 € sind dann generell 720 € bzw 360 € pm anzusetzen.


[1]BGBl II 29/2014 vom 19.2.2014.


Quelle :ÖGWT

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