Abgabenänderungsgesetz 2014 - Sonstige Änderungen

Am 28.2.2014 wurde das AbgÄG 2014 im Bundesgesetzblatt[1] veröffentlicht. Die Regierungsvorlage (RV) wurde noch in einigen wenigen Punkten im Finanzausschuss und durch einen Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates geändert. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des AbgÄG. Die vorstehend erwähnten Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind kursiv geschrieben.


Sonstige Änderungen

  • Umsatzsteuer

Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss, wird von 150 € (brutto) auf 400 € (brutto) angehoben .

  • Gesellschaftsteuer

Die Gesellschaftsteuer wird mit 1.1.2016 abgeschafft.

  • Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird ab 1.3.2014 nach einem vom CO2-Ausstoß abhängigen pro-gressiven Tarif berechnet werden. Der auf volle Prozentsätze zu rundende Steuersatz ergibt sich aus der Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je km minus 90 Gramm) dividiert durch 5. Die NoVA wird aber durch Einziehen eines Höchststeuersatzes von 32 % für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 250 g/km gedeckelt. Allerdings fällt bei einem CO2-Ausstoß über 250 g/km eine Zusatzsteuer von 20 €/g an. Für Fahrzeuge, für die bis zum 15.2.2014 ein unwiderruflicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kommt die alte NoVA-Regelung zur Anwendung, wenn die Übergabe des Fahrzeuges vor dem 1.10.2014 erfolgt.

Außerdem wurden die Beträge der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 to inflationsbedingt angepasst.

  • Verbrauchssteuern

Aus gesundheitspolitischen Überlegungen wurde die Alkohol-, Schaumwein- und Tabaksteuer erhöht.

  • Stabilitätsabgabe für Banken

Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe wurde geändert und der Steuersatz sowie der Sonderbeitrag spürbar erhöht.


[1]BGBl I 13/2014 vom 28.2.2014


Quelle: ÖGWT

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