Neues aus der Umsatzsteuer 2/4 - Web-Seminare (Rz 640q UStR)

Als Unterrichtserteilung gilt auch, wenn ein Lehrer über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk (Web-Seminare) seine unterrichtende Tätigkeit ausübt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht kann es keinen Unterschied machen, ob die Lehrinhalte mittels Büchern oder im Wege des Internets übermittelt werden. Bei Web-Seminaren gilt als Tätigkeitsort der Ort, an dem der Lehrer ansässig ist, sofern dieser nicht nachweislich seine Dienste von einem anderen Ort aus erbringt.


Quelle: ÖGWT

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