Abschaffung des Postens der unversteuerten Rücklage
Dieser auch international nicht übliche Posten wurde ersatzlos gestrichen. Bestehende unversteuerte Rücklagen werden unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt, die korrespondierenden passiven latenten Steuern sind in einer Rückstellung auszuweisen.
Quelle: ÖGWT
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