Abschreibung eines Geschäfts- bzw Firmenwerts
Ein ab dem 1.1.2015 derivativ erworbener Geschäfts- und Firmenwert ist verpflichtend über 10 Jahre abzuschreiben, sofern die Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, ist eine Zuschreibung nicht mehr zulässig.
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