Abkommen zwischen Österreich und Montenegro

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 

Mit Montenegro wurde erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen folgt weitgehend den Regeln des OECD-Musterabkommens. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist grundsätzlich das Anrechnungssystem vorgesehen. Lediglich wenn eine in Österreich ansässige Person eine nachhaltige aktive Geschäftstätigkeit in Montenegro ausübt oder dort auf Grund einer unselbständigen Tätigkeit steuerpflichtig wird, stellt Österreich die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt frei. Das Abkommen ist mit 21.4.2015 in Kraft getreten und findet auf Steuerjahre Anwendung, die ab dem 1.1.2016 beginnen.


Quelle: ÖGWT


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