Für alle: Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen auf 15 Jahre

Instandsetzungsausgaben des Jahres 2016 bei vermieteten Wohngebäuden dürfen erstmals nur mehr auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden. Dies gilt auch für freiwillig über Antrag auf 15 Jahre zu verteilende nicht regelmäßig anfallende Instandhaltungsausgaben des Jahres 2016. Bei in den Jahren bis 2015 angefallenen Instandsetzungsausgaben muss für Jahresabsetzungen ab 2016 eine Verteilungsdauer von 15 Jahren unterstellt werden. Bei bisher freiwillig auf 10 Jahre verteilten Instandhaltungsausgaben bei Wohngebäuden ändert sich der Verteilungszeitraum ab 2016 nicht.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)