Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar

SteuerTipps für alle Steuerpflichtigen

Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen bzw mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde. Kurz zur Erinnerung: Zu den Topf-Sonderausgaben zählen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraum­sanierung. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von € 2.920 auf 5.840. Allerdings wirken sich die Topf-Sonder­ausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von € 36.400 vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von € 60.000, ab dem überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zustehen.

Mit Ende 2020 ist endgültig Schluss mit der Absetzbarkeit der Topf-Sonderausgaben.


Quelle: ÖGSW

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