Ab wann gilt die Pendlerverordnung?

Grundsätzlich gilt die Pendlerverordnung ab der Veranlagung des Jahres 2014 bzw ab dem 1.1.2014, wenn das Pendlerpauschale und der Pendlereuro vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Dafür muss jeder Arbeitnehmer bis spätestens 30.9.2014 das Formular L 34 EDV beim Arbeitgeber abgeben! Ansonsten darf der Arbeitgeber nach dem 1.10.2014 kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro mehr berücksichtigen. Übrigens, der Arbeitgeber ist nicht zu einer verschlechternden Aufrollung verpflichtet, sondern kann das neue Pendlerpauschale/den Pendlereuro ab dem der Abgabe des Formulars folgenden Lohnzahlungszeitraum berücksichtigen (zB ab Oktober 2014).


Quelle: ÖGWT

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