Ministerrat beschließt Punktation zur Steuerreform

Der Ministerrat hat am 17. 3. 2015 die Punktation zur Steuerreform beschlossen. In dem zwölfseitigen Papier sind gegenüber der am 13. 3. 2015 von den Regierungsparteien präsentierten Einigung keine nennenswerten Überraschungen enthalten. Eckpunkte der Reform sind:

  • Tarifsenkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % unter Einziehung dreier zusätzlicher Stufen und befristeter Anhebung des Spitzensteuersatzes ab 1 Mio Euro auf 55 %
  • Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrags in den Verkehrsabsetzbetrag (gesamt 400 Euro)
  • Erhöhung des Pendlerzuschlags; Verdoppelung des Kinderfreibetrags von 220 Euro auf 440 Euro
  • Erhöhung der Negativsteuer; Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % pro Jahr
  • Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr
  • Entfall der Sonderausgaben vor allem für Wohnraumschaffung/-sanierung und Altersvorsorge
  • Einführung eines einheitlichen Abschreibungssatzes von 2,5 % für Gebäude
  • Anhebung des Sachbezugs für umweltbelastende Dienstwagen auf 2 % der Anschaffungskosten
  • Erhöhungen der Immobilienertragsteuer (auf 30 %), der Kapitalertragsteuer (auf 27,5 %) und der Grunderwerbsteuer (Bemessungsgrundlage bei Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie: Verkehrswert)
  • Anhebung der Umsatzsteuer auf lebende Tiere, Pflanzen, Futtermittel, Bäder, Museen, Tiergärten, Übernachtungen von 10 % auf 13 %
  • Einführung einer Belegerteilungspflicht
  • Aufzeichnung der Barumsätze ab dem ersten Euro
  • Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem Nettoumsatz von 15.000 Euro
  • Abfragemöglichkeit der Kontenverbindungen der Abgabepflichtigen aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen bei gleichzeitig angedachtem zentralem Kontenregister
  • Mitteilungsverpflichtung für Banken hinsichtlich höherer Kapitalabflüsse, um „Abschleichern“ entgegenzuwirken
  • einmalige außerordentliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro

Das BMF hat auf seiner Homepage bereits einen Entlastungsrechner installiert, mit dem sich die Auswirkungen der Steuerreform individuell nachprüfen lassen. Das umfangreiche Änderungspaket soll bis Juli beschlossen werden und mit Anfang 2016 in Kraft treten.

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