VwGH zur Teilwertabschreibung in der Gruppe

Wird in der Unternehmensgruppe ein Großmutterzuschuss an eine nicht gruppenzugehörige Enkelgesellschaft geleistet, stellt sich die Frage, ob und wer eine Teilwertabschreibung geltend machen kann. Teilwertabschreibungen sind bei Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften bei der Zwischenkörperschaft zur Vermeidung einer doppelten Verlustberücksichtigung nicht zulässig. Im Verhältnis Gruppenträger – Zwischenkörperschaft ist im Rahmen des Gruppenbesteuerungsregimes eine Teilwertabschreibung ebenfalls ausgeschlossen. Der UFS kam zum Schluss, dass eine Regelungslücke vorliegt, und die Teilwertabschreibung bei der Zwischenkörperschaft steuerlich berücksichtigt werden kann. Auch der VwGH musste sich auf Grund der Amtsrevision des Finanzamtes mit dem Sachverhalt beschäftigen. Der VwGH folgte in seiner Entscheidung aber nicht dem UFS, sondern folgerte, dass der zuschussgewährende Gruppenträger die Wertminderung insoweit steuerlich geltend machen kann, als diese Wertminderung darauf zurückzuführen ist, dass die gruppenzugehörige Zwischengesellschaft ihrerseits einen Wertverlust aus der Beteiligung an der nicht gruppenzugehörigen Gesellschaft erleidet. Dabei muss die Wertminderung jenen Teil der von der Zwischengesellschaft aktivierten Anschaffungskosten betreffen, der aus dem durchgeleiteten (Großmutter-)Zuschuss resultiert.


Quelle: ÖGWT

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