Fixkostenzuschuss II 800.000

Der Umsatzausfall muss mindestens 30 % betragen. Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein. Der prozentuelle Fixkostenzuschuss entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. Wenn beispielsweise 60 % vom Umsatz ausfallen, so werden auch 60 % der Fixkosten ersetzt. Die Auszahlung der ersten Tranche ist spätestens bis 30. Juni 2021 zu beantragen, die Auszahlung der zweiten Tranche vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021.


Quelle: ÖGSW

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