Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten
Der ausschließlich vom
Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitrag
wird ab 1.7.2014 um 0,1% auf 1,3% gesenkt.
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds, der bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers für die offenen Ansprüche der Dienstnehmer einspringt, wird durch den IE-Zuschlag vom Arbeitgeber finanziert. Dieser wird um 0,1% auf 0,45% gesenkt, allerdings erst ab 1.1.2015.
Quelle: ÖGWT
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